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KDV: So geht's!

Es ist dein Grund- und Menschenrecht den Dienst an der Waffe zu verweigern – egal ob nach einem Bundeswehr-Brief, der Aufforderung zur Musterung oder pro-aktiv. Nimm dieses Recht wahr!

Als anerkannter Kriegsdienstverweigerer kannst du nicht mehr für den Dienst an der Waffe eingezogen werden: „Better safe than Ostfront“. Wenn du einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellst, kann dich die Bundeswehr allerdings auffordern eine Musterung zu durchlaufen. Bei der medizinischen Untersuchung prüft die Armee, ob du überhaupt für den Dienst an der Waffe tauglich bist. Wirst du als „untauglich“ eingestuft, hat die Bundeswehr kein Interesse mehr an dir und du bist raus (Herzlichen Glückwunsch!). Wirst du nach der Musterung als „tauglich“ eingestuft, kommt der zuvor gestellte Verweigerungsantrag zum Zuge.

Nach dem neuen Wehrdienst-Gesetz der Bundesregierung können alle wehrpflichtigen Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, ab 2026 zwangsgemustert werden – flächendeckend soll das aber erst ab Mitte 2027 stattfinden.

Bist du Jahrgang 1993 bis einschließlich 2010, verzichtet die Armee bei dir aber wahrscheinlich auf eine Musterung. Eine „Kann-Bestimmung“ im Gesetz, die aktuell (Stand: Frühjahr 2026) großflächig angewandt wird, ermöglicht dies.

Wenn du aufgrund gesundheitlicher Handicaps voraussichtlich sowieso untauglich für den Dienst in der Armee sein solltest, könntest du, wenn du Glück hast, ausgemustert werden. Du solltest dir ernsthaft überlegen, ob du nicht einen KDV-Antrag stellst und die Musterung (so dich die Bundeswehr dazu auffordert) auf dich nimmst: Auch wenn die Musterung von vielen Menschen als unangenehm empfunden wird, hast du danach die Klarheit entweder ausgemustert worden zu sein und damit im Verteidigungsfall zu keinem Dienst eingezogen zu werden oder dein zuvor gestellter Verweigerungsantrag wird bearbeitet (und du wirst als Kriegsdienstverweigerer anerkannt). Kommt es zu einem Spannungs- oder Verteidigungsfall, hast du als anerkannter Verweigerer die Sicherheit, nicht mit der Waffe an die Front zu müssen – musst aber damit rechnen zu einem nichtmilitärischen Dienst einberufen zu werden. Die Chance als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden ist hoch.

Wenn du zur Musterung musst, lasse dir im Vorfeld möglichst jedes noch so kleine Handicap von einem Arzt attestieren und/oder bring alte Unterlagen mit: Eine alte Sportverletzung? Ein schonmal gebrochener Arm? Eine Sehschwäche? Allergien? Psychische Probleme? Sei ehrlich, aber mach dich für das Militär so unattraktiv wie möglich!

Für das KDV-Verfahren sind folgende Unterlagen notwendig:

Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung besteht aus drei Dokumenten: Einem Anschreiben, welches den Satz „Hiermit verweigere ich nach Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe“ beinhalten muss.

Einen tabellarischen Lebenslauf mit kurzen persönlichen Angaben zu dir, deiner Ausbildung und gegebenenfalls deinem Beruf.

Dem Begründungsschreiben für deine Verweigerung: Darin musst du in eigenen Worten und am besten so persönlich wie möglich begründen, warum dir aus Gewissensgründen kein Dienst an der Waffe möglich ist und du nicht auf einen anderen Menschen schießen kannst/würdest. Das Schreiben sollte mindestens eine DIN-A4-Seite umfassen, besser mehr. Textbausteine aus dem Internet sowie KI-Texte werden von den Entscheider*innen erkannt – das Schreiben muss wirklich individuell sein! Wichtig: Da für die Anerkennung als Verweigerer nur „Gewissensgründe“ zählen, sollten politische, moralische oder religiöse Gründe nur angeführt werden, wenn sie dein Gewissen entscheidend geprägt haben. Frag dich viel mehr, wie du dich fühlen würdest, wenn du im Krieg wärst: Was empfindest du, wenn du Bilder oder Videos von Kriegsschauplätzen siehst? Hättest du Hemmungen auf einen anderen Menschen zu schießen? Wie würde es in Deinem Inneren aussehen, wenn Du für den Tod eines Menschen (mit)verantwortlich wärest? Den Begriff „Gewissen“ solltest Du in deiner Begründung erwähnen.

Beispiele und Tipps für deine Begründung

„Wenn ich Bilder über Kriegshandlungen im Fernsehen oder in den sozialen Medien sehe oder darüber lese und mir vorstelle, ich müsste mich daran beteiligen, dann käme ich in Gewissensnot. Ich kann es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, mich an Kriegen zu beteiligen.“

„Wenn Soldat*innen über ihre Erfahrungen in Kriegseinsätzen berichten und ich mir vorstelle, ich müsste diese Kriegshandlungen unterstützen, kann ich das nicht mit meinem Gewissen vereinbaren und würde in eine Gewissensnot geraten.“

Wenn es mehrere Beispiele gibt, sollten sie genannt werden, wichtig ist aber das entscheidende auslösende Moment für die Antragstellung. Dies kann etwa ein Erlebnis im Zusammenhang mit Leben oder Tod sein, die Geburt eines Kindes oder der Tod eines Angehörigen. Deine Beispiele in der Begründung dürfen keine Zweifel an der Wahrheit der Angaben aufkommen lassen.

Um eine Verzögerung der Bearbeitung zu vermeiden, kannst du deinem KDV-Antrag bereits eine Kopie deines Personalausweises (Vorder- und Rückseite) beifügen.

Die Dokumente schickst du dann alle zusammen postalisch als Einschreiben mit Rückschein an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Militärringstraße 1000, 50737 Köln. So du noch nicht gemustert wurdest, erhältst du nach Eingang deines Antrages postalisch eventuell eine Einwilligungserklärung zur Musterung, die du ausfüllen und zurückschicken musst. Wer zur Musterung nicht bereit ist, dessen KDV-Antrag wird abgelehnt. Deine Telefonnummer oder Mailadresse solltest du in der Erklärung nicht angeben (gib dem Militär so wenig Informationen wie möglich über dich). Danach erfolgt – wie bereits oben beschrieben – die Einladung zur Musterung.

Falls du als „tauglich“ für den Kriegsdienst gemustert wurdest, leitet die Bundeswehr deine Unterlagen – nach Prüfung auf Vollständigkeit – an das „Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben“ (BAFzA) in Köln weiter. Dort schauen sich Entscheider*innen dein Begründungsschreiben genau an und urteilen über die Anerkennung im rein schriftlichen Verfahren. In der Regel werden KDV-Anträge anerkannt. In seltenen Fällen kommt es zu (schriftlichen) Nachfragen. Dein Antrag kann aber auch – wenn dem Bundesamt die Begründung nicht genügt – abgelehnt werden. Dann gibt es die Möglichkeit Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen und eine weitere Begründung nachzuschieben. Wird diese immer noch nicht anerkannt, kann man vor dem Verwaltungsgericht klagen. Aber keine Sorge: Die Chance auf sofortige Anerkennung ist sehr hoch – 2025 wurden alle von uns begleiteten Antragssteller problemlos anerkannt, wenn sie sich an unsere Empfehlungen gehalten haben!

Nachdem du alle drei Dokumente verfasst hast, kannst du sie uns schicken und wir schauen sie durch und geben dir gegebenenfalls noch Tipps – bitte wende dich an den/die Kriegsdienstverweigerungs-Berater*in in deinem Bundesland/nahe deiner Stadt (und gibt in deiner Mail gerne auch an, in welcher Stadt du wohnst – dann können wir dich gegebenenfalls an den/die Berater*in bei dir in der Gegend weiterleiten):

Baden-Württemberg

ba-wue@dfg-vk.de
kdv-freiburg@dfg-vk.de
kdv-mittelbaden@dfg-vk.de
kdv-karlsruhe@dfg-vk.de
kdv-heidelberg@dfg-vk.de (für die Regionen Heidelberg, Leimen, Wiesloch, Sinsheim, Neckargemünd, Eberbach)
kdv-mannheim@dfg-vk.de (für die Regionen Mannheim, Weinheim und Viernheim sowie Ludwigshafen)
kdv-villingen-schwenningen@dfg-vk.de (für Villingen-Schwennigen und den Schwarzwald-Baar-Kreis)
kdv-beratung-herrenberg@vodafonemail.de

Bayern

kdv-bayern@dfg-vk.de

Berlin und Brandenburg

kdv-berlin@dfg-vk.de
info@idk-berlin.de (Internationale der Kriegsdienstgegner/innen e.V. IDK – Berlin)

Bremen

kdv-bremen@dfg-vk.de

Hamburg und Schleswig-Holstein

oldesloe@dfg-vk.de
hamburg@dfg-vk.de
luebeck@dfg-vk.de
flensburg@bundeswehrabschaffen.de
kiel@dfg-vk.de

KDV-Beratung vor Ort:

Hamburg:
Jeden Donnerstag um 18 Uhr
Stadtteilzentrum „Horner Freiheit“ (Am Gojenboom 46, U-Bahnhof Horner Rennbahn über der Bücherei und dem Café MAY), im Seminarraum im 1. Stock

Kiel:
Jeden Donnerstag um 19 Uhr
DFG-VK-Büro, Exerzierplatz 19

Hessen und Rheinland-Pfalz

kdv-ffm@dfg-vk.de
kdv-kassel@dfg-vk.de
kdv-trier@dfg-vk.de
kdv-suedpfalz@verweigern.info
kdv-mz-wi@dfg-vk.de (für Mainz, Wiesbaden und Umgebung)
hessen@dfg-vk.de
kdv-mannheim@dfg-vk.de (für Ludwigshafen)

Mecklenburg-Vorpommern

rostock@dfg-vk.de
kdv-neustrelitz@dfg-vk.de

Niedersachsen

kdv-braunschweig@dfg-vk.de
kdv-hannover@dfg-vk.de
kdv-lueneburg@dfg-vk.de
kdv-wendland@dfg-vk.de
kdv-landkreisharburg@dfg-vk.de
kdv-nds-hb@dfg-vk.de (bei Anfragen aus allen anderen Regionen des Bundeslands)

Nordrhein-Westfalen

DFG-VK NRW
Braunschweiger Str. 22
44145 Dortmund
kdv-nrw@dfg-vk.de
0231/818032

kdv-bonn@dfg-vk.de (für Anfragen aus Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis)
verweigern@friedenkoeln.de (für Anfragen aus Köln, dem Rhein-Erft-Kreis, dem Rheinisch-Bergischen und dem Oberbergischen Kreis)
kdv-aachen@dfg-vk.de (für Anfragen aus und rund um Aachen)
kdv-beratung.owl@dfg-vk.de (für Anfragen aus Bielefeld, Herford, Paderborn, Detmold, Gütersloh, Minden, Bad Salzuflen, Lemgo und Umgebung)
kdv-nrw@dfg-vk.de (für Anfragen aus allen anderen Städten und Kreisen in NRW)

Sachsen

Region Dresden/östliches Sachsen: schwarz@dfg-vk.de

Für alle anderen Städte/Regionen in Sachsen: ost@dfg-vk.de, +4915206699079

Sachsen-Anhalt

kdv-san@dfg-vk.de

Saarland

saar@dfg-vk.de

Thüringen

kdv-thueringen@dfg-vk.de

Hier ist nochmal der gesamte Ablauf einer Kriegsdienstverweigerung grafisch dargestellt:

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