
Reservist*innen sind tauglich gemustert, haben einen Kriegsdienst bei der Bundeswehr geleistet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet (ResG § 4). Die Wehrpflicht gilt für Reservist*innen im Spannungs- und Verteidigungsfalle allerdings nur bis Vollendung des 60. Lebensjahres. Ein KDV-Verfahren, um kein Teil mehr des Militärs zu sein und nicht mehr für den Dienst an der Waffe eingezogen werden zu können, ist möglich. Alle Infos dazu findest du auf dieser Website oder auch hier im Flyer (PDF).
Für das KDV-Verfahren sind folgende Unterlagen notwendig:
1. Antrag auf Kriegsdienstverweigerung
Ein kurzes Anschreiben in dem folgender Satz enthalten sein muss: „Hiermit verweigere ich den Kriegsdienst aus Gewissensgründen und berufe mich dabei auf das Grundgesetz Artikel 4 Absatz 3.“
2. Schriftliche Begründung
Grundlage für deine Kriegsdienstverweigerung ist deine Gewissensentscheidung – sie steht im Mittelpunkt. Es gibt viele verschiedene Beweggründe, die deine KDV-Entscheidung beeinflusst haben: moralisch-ethische, religiöse, humanitäre, politische…Gründe. Jeder hat seine eigene Geschichte. In deiner Begründung musst du also darlegen, warum dir dein Gewissen zwingend verbietet einen Dienst mit der Waffe zu leisten. Du musst deine Umkehrentscheidung, warum du damals zur Bundeswehr gegangen bist und heute den Kriegsdienst mit der Waffe verweigerst, darlegen. Falls ein Schlüsselerlebnis für dich entscheidend war, kannst du dies ausführlich darlegen. Die KDV-Begründung muss ausführlich und individuell verfasst sein, verwende dabei die „ich“-Form (keine Textbausteine aus dem Internet oder KI-generierte Begründungen verwenden – diese werden von den Prüfer*innen erkannt und Anträge/Begründungen dann abgelehnt).
Beispiele und Tipps für deine Begründung
„Wenn ich Bilder über Kriegshandlungen im Fernsehen oder in den sozialen Medien sehe oder darüber lese und mir vorstelle, ich müsste mich daran beteiligen, dann käme ich in Gewissensnot. Ich kann es nicht mehr mit meinem Gewissen vereinbaren, mich an Kriegen zu beteiligen.“
„Wenn Soldat*innen über ihre Erfahrungen in Kriegseinsätzen berichten und ich mir vorstelle, ich müsste als Reservist*in diese Kriegshandlungen unterstützen, kann ich das nicht mit meinem Gewissen vereinbaren und würde in eine Gewissensnot geraten.“
Wenn es mehrere Beispiele gibt, sollten sie genannt werden, wichtig ist aber das entscheidende auslösende Moment für die Antragstellung. Dies kann etwa ein Erlebnis im Zusammenhang mit Leben oder Tod sein, die Geburt eines Kindes oder der Tod eines Angehörigen. Es muss der Zusammenhang zwischen dem auslösenden Ereignis und dem Reservedienst bei der Bundeswehr hergestellt werden.
Die Beispiele in der Begründung dürfen jedoch keine Zweifel an der Wahrheit der Angaben aufkommen lassen. Wenn Reservist*innen zum Beispiel darlegen, dass ihr Gewissen es ihnen bereits seit ihrer Jugend verbietet, Kriegsdienst an der Waffe zu leisten, kann das nicht den Tatsachen entsprechen, denn sie haben sich als Soldat*innen bei der Bundeswehr ausbilden lassen und bereits Kriegsdienst an der Waffe geleistet.
Das Ereignis, das zur Gewissensentscheidung den Kriegsdienst zu verweigern zwingt, sollte höchstens einzelne Wochen vor der Antragstellung gewesen sein – sonst ist der Gewissenszwang nicht glaubhaft.
Nachdem du deine Begründung geschrieben hast, kannst du sie uns schicken und wir schauen sie durch und geben dir gegebenfalls noch Tipps – bitte wende dich an den/die Kriegsdienstverweigerungs-Berater*in in deinem Bundesland:
Baden-Württemberg
ba-wue@dfg-vk.de
kdv-freiburg@dfg-vk.de
kdv-mittelbaden@dfg-vk.de
Bayern
Berlin und Brandenburg
kdv-berlin@dfg-vk.de
info@idk-berlin.de (Internationale der Kriegsdienstgegner/innen e.V. IDK – Berlin)
Bremen
Hamburg und Schleswig-Holstein
oldesloe@dfg-vk.de
hamburg@dfg-vk.de
luebeck@dfg-vk.de
flensburg@bundeswehrabschaffen.de
kiel@bundeswehrabschaffen.de
Hessen und Rheinland-Pfalz
kdv-ffm@dfg-vk.de
kdv-kassel@dfg-vk.de
kdv-trier@dfg-vk.de
hessen@dfg-vk.de
Mecklenburg-Vorpommern
Nordrhein-Westfalen
DFG-VK NRW
Braunschweiger Str. 22
44145 Dortmund
kdv-nrw@dfg-vk.de
0231/818032
kdv-bonn@dfg-vk.de
verweigern@friedenkoeln.de
Sachsen-Anhalt
Saarland
Thüringen
3. Tabellarischer Lebenslauf
Der Lebenslauf sollte deine wichtigsten Lebensdaten ohne größere zeitlichen Lücken enthalten. Begebenheiten, die in einem Zusammenhang zu der Kriegsdienstverweigerung stehen könnten, solltest du im Lebenslauf nennen. Wenn du alle Unterlagen zusammen hast, musst du sie (am besten per Einschreiben mit Rückschein) an das für dich zuständige/nächstgelegene „Karrierecenter“ der Bundeswehr schicken. Hier sind die Adressen der Bundeswehr-Dienststellen:
Karrierecenter der Bundeswehr Hannover
Ada-Lessing-Straße 119
30657 Hannover
Karrierecenter der Bundeswehr Mainz
Karrierecenter der Bundeswehr Mainz
Generaloberst-Beck-Straße 1F
55129 Mainz Deutschland
Karrierecenter der Bundeswehr Düsseldorf
Ludwig-Beck-Straße 23
40470 Düsseldorf
Karrierecenter der Bundeswehr München
Dachauer Straße 128
80637 München
Karrierecenter der Bundeswehr Berlin
Regattastraße 12
12527 Berlin
regionales Karrierecenter der Bundeswehr Koblenz
Ellingshohl 69-75
56076 Koblenz
Karrierecenter der Bundeswehr Stuttgart
Heilbronner Straße 188
70191 Stuttgart
Karrierecenter der Bundeswehr Wilhelmshaven
Rheinstraße 47
26382 Wilhelmshaven
Karrierecenter der Bundeswehr Kiel
Rostocker Straße 2
24106 Kiel
Karrierecenter der Bundeswehr Erfurt
Zeppelinstraße 18
99096 Erfurt
Karrierecenter der Bundeswehr Dresden
August-Bebel-Straße 19
01219 Dresden
Karrierecenter der Bundeswehr Kassel
Ludwig-Mond-Straße 41
34121 Kassel
Karrierecenter der Bundeswehr Magdeburg
Am Buckauer Tor 2
39104 Magdeburg
Karrierecenter der Bundeswehr Nürnberg
Allersberger Straße 190
90461 Nürnberg
Karrierecenter der Bundeswehr Saarlouis
Wallerfanger Straße 31
66740 Saarlouis
Karrierecenter der Bundeswehr Schwerin
Schloßgartenallee 66
19061 Schwerin
Und so geht es dann mit deinen Unterlagen weiter:


