
Wenn du zu jung (jünger als 17,5 Jahre) oder zu alt (60 Jahre oder älter) für die Bundeswehr bist, ist kein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung möglich. Wenn du Jahrgang 2008 oder jünger bist und dein Geschlechtseintrag im Personalausweis „Männlich“ ist, solltest du aber unbedingt schonmal einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung vorbereiten – alle Infos dazu findest du hier.

